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Hartz-IV: Zuschuss für Diätkost

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben Anspruch auf einen Zuschuss für Diätkost, wenn die spezielle Ernährung ärztlich angeordnet ist. Das Sozialgericht Dresden sprach nun einem Hilfebedürftigen mit erhöhtem Harnsäurespiegel im Blut (Hyperurikämie) einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung von 33 Euro monatlich zu. (Beschluss vom 16.Juli 2008, AZ: S 23 AS 2033/08 ER). Bei ihrer Entscheidung legten die Richter die Empfehlung des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" zu Grunde.



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Betrug bei den ALG II Unterkunftskosten



http://www.gegen-hartz.de/



Keine Lücke beim ALG II

Stellen Hartz-IV-Empfänger den Antrag auf Weiterbewilligung der Leistung verspätet, muss die zuständige Behörde das Arbeitslosengeld II (ALG II) nahtlos weiterzahlen.

Zwar gebe es Sozialleistungen grundsätzlich nicht rückwirkend, jedoch verliere ein einmal gestellter Antrag auf ALG II nicht allein deswegen seine Wirkung, weil der erste Bewilligungszeitraum abgelaufen sei, entschied dasSozialgericht Stuttgart.

(Bescheid vom 20. Mai 2008, AZ: S 22 AS 6397/07)




10 Jobbewerbungen pro Monat

Jobcenter können von Hartz-IV-Empfängern verlangen, monatlich mindestens 10 Bewerbungen zu schreiben. Kommt der Hilfebedürftige einer entsprechenden Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung nicht nach, muss er laut Sozialgericht Stuttgart eine Leistungskürzung hinnehmen. AZ: S 18 AS 3697/08 ER

Der Hilfebedürftige hatte argumentiert, dass das Jobcenter nicht genug passende Stellen für die geforderte Zahl der Bewerbungen nachweisen könne. Daher sei es auch nicht gerechtfertigt, das ALG II wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung zu kürzen.




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Wohnungsgröße spielt bei Hartz IV keine Rolle

Ob eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger angemessen ist, hängt ausschließlich von den Unterkunftskosten und nicht von übrigen Merkmalen wie Baujahr oder Wohnungsgröße ab. Ob eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger angemessen ist, hängt ausschließlich von den Unterkunftskosten und nicht von übrigen Merkmalen wie Baujahr oder Wohnungsgröße ab. Das stellte das Sozialgericht Reutlingen klar und gab damit der Klage einer Hilfebedürftigen teilweise statt, die allein in einer Sechs-Zimmer-Wohnung lebte.Die Wohnung kostete monatlich lediglich 350 Euro zuzüglich 29 Euro Nebenkosten. Die zuständige Behörde hielt die Wohnung angesichts einer Wohnfläche von 130 Quadratmetern für unangemessen groß und forderte die Frau zur Senkung der Mietkosten durch einen Umzug auf. Angemessen sei eine Wohnung mit 45 Quadratmetern, die zwischen 265 Euro kalt im Altbau und 325 Euro im Neubau kosten dürfe. Die Richter entschieden hingegen, dass die Behörde allein die entstehenden Kosten und nicht die übrigen Merkmale einer Wohnung berücksichtigen dürfe. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, warum der Hilfebedürftigen lediglich eine Kaltmiete von 265 Euro zugestanden werde, bei einem Umzug in eine kleinere Neubauwohnung jedoch eine Miete von 325 Euro angemessen sei. Im Ergebnis sprachen die Richter der Hilfebedürftigen eine Kaltmiete von 325 Euro zu. Die Differenz von 25 Euro zur tatsächlich gezahlten Miete müsse sie allerdings selbst tragen. (SG Reutlingen, Urteil vom 17. März 2008, AZ: S 12 AS 3489/06)



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Sozialhilfe-Empfänger haben keinen Anspruch auf fabrikneue Kleidung.

Sozialhilfe-Empfänger haben keinen Anspruch auf fabrikneue Kleidung. Wenn die staatlichen Zuschüsse nicht für Neuware reichen, müssen sie gegebenenfalls auf Flohmärkten, in Secondhand-Geschäften oder im Internet nach gebrauchter Kleidung suchen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Schleswig hervor. Darin heißt es: "Die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch gewährte Bekleidungsbeihilfepauschale in Höhe von jährlich fast 330,00 Euro reicht aus, um sich davon einzukleiden." (AZ: L 9 B 111/08 SO PKH)



Zwangsvollstreckung gegen JobCenter:

Gericht ermöglicht Hartz IV Berechtigtem Pfändung des Behördenkontos.
Pressemitteilung von: EIDINGER - MEIN GUTES RECHT.
Deutsche Bundesbank bekommt Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss zugestellt
Bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung können Hartz IV Berechtigte notfalls auch ein Konto des JobCenters pfänden lassen: Trotz eindeutigem Gerichtsbeschluss im Eilverfahren weigerte sich das Berliner JobCenter Pankow die durch das Sozialgericht Berlin festgesetzten Beträge an einen Berliner Hartz IV Berechtigten auszuzahlen. Das JobCenter war der Ansicht der Beschluss sei falsch und ging deshalb mit der Beschwerde in die zweite Instanz vor das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Da diese Beschwerde das JobCenter jedoch nicht von der sofortigen Zahlungspflicht aus dem Beschluss befreit, beantragte das JobCenter die Aussetzung der Vollziehung. Obwohl dieser Antrag durch das Gericht umgehend als unbegründet abgelehnt wurde zahlte das JobCenter die Hilfe zum Lebensunterhalt noch immer nicht an den Hartz IV Berechtigten aus. Deshalb beantragte die u.a. auf Hartz IV spezialisierte Berliner Rechtsanwaltskanzlei - EIDINGER - MEIN GUTES RECHT beim Amtsgericht Berlin-Mitte den Erlass eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Da das JobCenter Pankow auf allen Geschäftspapieren allein eine Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank angibt beantragten die Rechtsanwälte die Pfändung ebendieses Kontos. Nachdem das Gericht den Pfändungsbeschluss der Berliner Filiale der Deutschen Bundesbank am vergangenen Freitag zugestellt hatte, musste die Bank der Kanzlei aber überraschenderweise mitteilen, dass das JobCenter Pankow "keinerlei Geschäftsbeziehung" mit der Bank führt.
Immerhin teilte nun das JobCenter am Dienstag den Rechtsanwälten vorab telefonisch mit, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nun an den Hilfebedürftigen überwiesen würde.
Rechtsanwalt Eidinger dazu: "Ich bin froh, dass meine Mandantschaft nun nach langem Ringen endlich die Ihr zustehenden Zahlungen erhalten wird. Eine Zwangsvollstreckung wird sicher die Ausnahme bleiben. Da das Gesetz aber vorschreibt, dass man Eilbeschlüsse innerhalb von einem Monat vollstrecken muss, kann es gut sein, dass in Eilsachen die Vollstreckung zur Regel werden muss, wenn die JobCenter ihre Zahlungspraxis nicht ändern. Das JobCenter Pankow wird nun vor allem zunächst die Frage beantworten müssen, warum es auf Zehntausenden Briefbögen die Nummer eines Kontos angibt das nicht dem JobCenter sondern einer ganz anderen Person gehört."
  • Rechtsanwalt
  • Siegfried Eidinger
  • Tauentzienstr. 1
  • 10789 Berlin
  • Tel.: (030) 6952 6000
  • Fax: (030) 6952 6019
  • Homepage: http://www.eidinger.eu
EIDINGER - MEIN GUTES RECHT ist eine auf Hartz IV spezialisierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der Tauentzienstr. 1 am Wittenbergplatz.




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Keine ALG-II-Zahlung ohne Antrag

Hartz-IV-Leistungen gibt es auch bei einem Folgeantrag grundsätzlich nur ab dem Datum der Antragstellung. Dabei muss der Hilfebedürftige im Zweifelsfall belegen können, dass er den Antrag rechtzeitig gestellt hat, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im konkreten Fall hatte eine Hilfebedürftige bis 31.Januar 2006 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Ende Februar beantragte sie die nahtlose Fortzahlung der Leistung, was die "Arge" ablehnte. In der Zeit vom 1.bis 27.Februar bestehe kein Anspruch.
AZ: L 9 AS 69/07




Hartz IV -Empfänger können Betriebskostenabrechnungen rückwirkend bis zu 4 Jahre geltend machen

*Der 3. Senat des Landessozialgerichts Chemnitz hat in zweiter Instanz entschieden, dass Hartz-IV Empfänger bis zu vier Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können*.

Das Sächsische Landessozialgericht erklärte die bisher von den Argen vorgetragene Rechtsauffassung für - rechtswidrig - , wonach Betriebskostennachzahlungen nur nach sofortigem Antrag übernommen werden könnten.

Die Kläger begehren die nachträgliche Übernahme einer Betriebskostennac hzahlung für das Jahr 2004 , welche sie im November 2005 bei der Agentur für Arbeit beantragten . Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab. * - Betriebskostennachzahlungen gehören zu den Kosten für Unterkunft und Heizung * im Sinne von § 19 Satz 1 Nr. 1, § 22 SGB II. Aufwendungen in diesem Sinne sind nicht nur laufende Kosten, sondern auch einmalige Kosten (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/ 06 R ).

* - Ein Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II umfasst auch die Übernahme der im Bewilligungszeitraum anfallenden Betriebskostennac hzahlungen ((vgl. Berlit, in: Münder, SGB II [2. Aufl., 2007], § 22 Rdnr. 20 ).

* - Es gibt - keine Frist - für die nachträgliche Geltendmachung von Betriebskostennachzahlungen , wenn zuvor ein Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II gestellt worden ist.

* - Werden Betriebskostennachzahlungen nach bestandkräftiger Leistungsbewilligung vom Hilfeempfänger bei der Agentur für Arbneit geltend gemacht, handelt es sich um einen Antrag auf Abänderung des Bewilligungsbescheides gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X.

* - Wenn der maßgebliche Bewilligungsbescheid vor dem Zugang der Betriebskostenabrechnung mit der Betriebskostennachzahlung erlassen worden wäre , wäre die Anspruchsgrundlage für das Abänderungsbegehren § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 SGB X. Der Bewilligungsbescheid wäre mit Wirkung für die Vergangenheit teilweise aufzuheben, da die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgen würde (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X ) . Dem hätte die Soll-Regelung in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X nicht entgegengestanden. Denn nur in atypischen Fällen ist die Behörde berechtigt, von einer rückwirkenden Bescheidaufhebung abzusehen (vgl. Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008] , § 40 RdNr. 43).

* - Besteht also ein Anspruch auf Erbringung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auf der Grundlage von § 19 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 SGB II , ist für einen Rückgriff auf § 22 Abs. 5 SGB II kein Raum. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie im Rahmen eines Antrages nach § 44 SGB X geltend gemacht werden, inzwischen um - Schulden - des Leistungsberecht igten handelt.

Quelle: Sächsisches Landessozialgericht L 3 AS 164/07 , Urteil vom 03. 04.2008 .


http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-koennen-betriebskostena brechnungen-rueckwirkend-bis-zu-4-jahre-geltend-machen_20080702.html




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Ein Berliner Lokalsender berichtete:
13% der Berliner Arbeitnehmer sind 1 Euro Jobber




Wochenende nicht in Meldepflicht
Das Wochenende zählt nicht zur dreitägigen Meldefrist bei der Arbeitsagen- tur. Die Frist laufe nur an den Tagen, an denen die Arbeitsagentur auch dienstbereit sei, entschied das Sozialgericht Dresden. (Az.: S 34 AL 769/07)
Damit war die Klage eines Arbeitslosen gegen erfolgreich. Der Kläger hatte an einem Freitag die Kündigung erhalten und sich am Dienstag arbeitslos gemel- det. Nach Auffassung der Arbeitsagentur hätte er sich spätestens am Montag mel- den müssen und verhängte daher eine Sperre. Das Sozialgericht hob die Sperre auf.




Arzneizuzahlung von Arbeitslosen
Die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II von derzeit 347 Euro liegt nach Ein- schätzung des Bundessozialgerichts (BSG) deutlich über dem verfassungsrechtlich geschützten "physischen Existenzminimum". Daher können und müssen auch Arbeitslose die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, urteilte das BSG in Kassel.
(AZ: B 1 KR 10/07 R)
Es wies damit die Klage eines Arbeitslosen ab, der meinte, seine Zuzahlungen von monatlich 3,45 Euro führten zu einer Verletzung seiner Menschenwürde.




Urteil zum Entgelt von Praktikanten
Praktikanten, die als reguläre Arbeitskraft eingesetzt werden, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Ein Praktikumsentgelt von monatlich 375 Euro sei sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber den Praktikanten nicht überwiegend zu dessen Ausbildung einsetze, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
(Az.: 5 Sa 45/07)
Im konreten Fall begründete die Klägerin ihre Lohnforderung damit, dass sie während des sechsmonatigen Praktikums ausschließlich für eine Abteilung gearbeitet habe und als normale Arbeitskraft zugeteilt worden sei.




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ALG II: Mietkosten reduzieren
Empfänger von Arbeitslosengeld II, die trotz einer Aufforderung des Jobcenters ihre Mietkosten nicht senken, müssen grundsätzlich mit einer Kürzung ihrer Bezüge rechnen. Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auch dann, wenn sie zuvor nicht besonders über ihre Rechte und Pflichten belehrt worden sind. Sie müssten sich im Zweifelsfall selbst über Möglichkeiten zur Kostensenkung - wie Umzug oder Untervermietung - informieren, befand der Senat.
(Az.: B 11b AS 41/06 R)




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ALG II: Warmwasser im Regelsatz  Empfänger von Arbeitslosengeld II können kein zusätzliches Geld für warmes Wasser beanspruchen. Die Warmwasserkosten seien grundsätzlich bereits in der Regelleistung enthalten, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Bei mehreren Millionen Arbeitslosen dürfen demnach die zusätzlich gezahlten Heizkosten um einen Warmwasseranteil von 6,22 Euro pro Monat gekürzt werden. (Az: B 14/7b AS 64/06 R) Mit dem gleichen Urteil bestätigte der neue Hartz-IV-Senat des BSG auch die Höhe der Regelleistung von 345 Euro monatlich.

Rostock (ots) - Der oft rigorose Umgang mit den Alg-II-Empfängern seitens der Behörden führten zu vielen Klagen vor Gericht. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert. Aber nicht, indem er das unzulängliche Sozialgesetz nachbesserte, sondern eine höhere Hürde für die Kläger errichtete: In zweiter Instanz darf nur noch geklagt werden, wenn der Streitwert über 750 Euro liegt. Sie müssen nun akzeptieren, dass ihnen Behörden rund um das Alg II Unrecht tun dürfen. Weil alles, was unter 750 Euro Streitwert liegt, jetzt per Gesetz kein Unrecht mehr ist.

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